Ausbildungsklassen - Klasse A direkt

Berechtigung zum Fahren: Krafträder mit und ohne Beiwagen; >50ccm Hubraum und >45km/h (bbH).

Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein:
  • A1
  • M

Mindestalter: 25

Bereitzustellende Unterlagen:
  • Sehtest
  • Bescheinigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Paßbild
  • Antragstellung erfolgt in der Fahrschule
  • Meldebestätigung der Gemeinde (auf Antragformular)

Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
  • Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90min
  • klassenspez. Stoff: 4 Doppelstunden á 90min

Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
  • Grundausbildung: keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung richtet sich nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
  • Überlandfahrten: 5 Stunden á 45min
  • Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45min
  • Nachtfahrten: 3 Stunden á 45min
Klasse A

Klasse A Klasse A