Ausbildungsklassen - Klasse A beschränkt

Berechtigung zum Fahren: Krafträder mit und ohne Beiwagen; >50ccm Hubraum und >45km/h (bbH). Beschränkung zunächst auf <=25kW (34PS) und einem Verhältnis: Leistung/Gewicht <= 0,16 kW/kg! Nach zwei Jahren prüfungs- und antragsfreie Aufhebung der Beschränkung.

Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein:
  • A1
  • M

Mindestalter: 18

Bereitzustellende Unterlagen:
  • Sehtest
  • Bescheinigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Paßbild
  • Antragstellung erfolgt in der Fahrschule
  • Meldebestätigung der Gemeinde (auf Antragformular)

Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
  • Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90min
  • klassenspez. Stoff: 4 Doppelstunden á 90min

Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
  • Grundausbildung: keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung richtet sich nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
  • Überlandfahrten: 5 Stunden á 45min
  • Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45min
  • Nachtfahrten: 3 Stunden á 45min
Klasse Ab

Klasse Ab Klasse Ab