Ausbildungsklassen - Klasse A beschränkt
Berechtigung zum Fahren: Krafträder mit und ohne Beiwagen; >50ccm Hubraum und >45km/h (bbH). Beschränkung zunächst auf <=25kW (34PS) und einem Verhältnis: Leistung/Gewicht <= 0,16 kW/kg! Nach zwei Jahren prüfungs- und antragsfreie Aufhebung der Beschränkung.Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein:
- A1
- M
Mindestalter: 18
Bereitzustellende Unterlagen:
- Sehtest
- Bescheinigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Paßbild
- Antragstellung erfolgt in der Fahrschule
- Meldebestätigung der Gemeinde (auf Antragformular)
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
- Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90min
- klassenspez. Stoff: 4 Doppelstunden á 90min
Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
- Grundausbildung: keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung richtet sich nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
- Überlandfahrten: 5 Stunden á 45min
- Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45min
- Nachtfahrten: 3 Stunden á 45min
