Ausbildungsklassen - Klasse BE / BEF17
Berechtigung zum Fahren: Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und Anhängern deren Gesamtmasse > 750 kg. Die zGM des Zuges darf > 3,5to zGM betragen. Bei Lkw mit durchgehender Bremsanlage und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast auch <= 1,5fache der zGM des ziehenden Fahrzeugs betragen.Vorbesitz: B
Mindestalter:
- BE: 18
- BEF17: 17 (Begleitetes Fahren ab 17)
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
Nicht erforderlich! Durch Vorbesitz der Klasse B geregelt
Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
- Grundausbildung: keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung richtet sich nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
- Überlandfahrten: 3 Stunden á 45min
- Autobahnfahrten: 1 Stunden á 45min
- Nachtfahrten: 1 Stunden á 45min
