Ausbildungsklassen - Klasse L
Berechtigung zum Fahren:- Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 32 km/h (bbH); mit Anhänger nur 25 km/h zulässige Höchstgesachwindigkeit.
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 25 km/h
Mindestalter: 16
Bereitzustellende Unterlagen:
- Sehtest
- Bescheinigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Paßbild
- Antragstellung erfolgt in der Fahrschule Meldebestätigung der Gemeinde (auf Antragformular)
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
- Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90min
- klassenspez. Stoff: 2 Doppelstunden á 90min
Mindestumfang der praktischen Ausbildung: nicht erforderlich!