Ausbildungsklassen - Klasse L

Berechtigung zum Fahren:
  • Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 32 km/h (bbH); mit Anhänger nur 25 km/h zulässige Höchstgesachwindigkeit.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis max. 25 km/h

Mindestalter: 16

Bereitzustellende Unterlagen:
  • Sehtest
  • Bescheinigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Paßbild
  • Antragstellung erfolgt in der Fahrschule Meldebestätigung der Gemeinde (auf Antragformular)

Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:

  • Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90min
  • klassenspez. Stoff: 2 Doppelstunden á 90min

Mindestumfang der praktischen Ausbildung: nicht erforderlich!