Ausbildungsklassen - Klasse M
Berechtigung zum Fahren:Kleinkrafträder (Mopeds/ Mokicks) und Fahrräder mit Hilfsmotor mit max. 50ccm Hubraum und max. 45 km/h(bbH)
Mindestalter: 16
Bereitzustellende Unterlagen:
- Sehtest
- Bescheinigung über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Paßbild
- Antragstellung erfolgt in der Fahrschule
- Meldebestätigung der Gemeinde (auf Antragformular)
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
- Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90min
- klassenspez. Stoff: 2 Doppelstunden á 90min
Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
- Grundausbildung: keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung richtet sich nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
- Überlandfahrten: nicht erforderlich!
- Autobahnfahrten: nicht erforderlich!
- Nachtfahrten: nicht erforderlich!
