Ausbildungsklassen - Mofa
Berechtigung zum Fahren:Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbel - , wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas).
Mindestalter: 15
Bereitzustellende Unterlagen: Paßbild
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
6 Doppelstunden á 90min
Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
1 Doppelstunde á 90 min