Fahrzeugklassen
Mofa
Berechtigung zum Fahren:
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbel – , wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas).
Mindestalter:
15 Jahre
Bereitzustellende Unterlagen
- Paßbild
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
6 Doppelstunden á 90 Min.
Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
1 Doppelstunde á 90 Min.