ASF
AUFBAUSEMINAR FAHRANFÄNGER (ASF)
Ein Aufbauseminar kann für Fahranfänger während der Probezeit angeordnet werden, sollte ein Verstoß gegen die geltenden Verkehrsregeln begangen werden. Das Seminar ist verpflichtend und muss innerhalb von 2-3 Monaten nach Anordnung besucht werden. Nur die Anmeldung zum Aufbauseminar reicht nicht aus. Eine Anordnung erfolgt schon, wenn mindestens ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße während der Probezeit begangen werden.
- Zu schnelles Fahren
- Rechts überholen
- Fahrerflucht
- Missachtung von Stop-Schildern oder Lichtzeichen (ROT)
- Behinderung und Gefährdung von Fußgängern
- Behinderung und Gefährdung von Radfahrern
- Fahren mit abgefahrenen Reifen
- Überziehung der Hauptuntersuchung
Das Aufbauseminar für Fahranfänger umfasst vier Theorie-Sitzungen von je 135 Minuten (zuzüglich Pausenzeiten) sowie eine Beobachtungsfahrt (Fahrprobe) von 30 Minuten. Letztere findet zwischen der ersten und zweiten Sitzung mit jeweils bis zu drei Teilnehmern statt. Für jeden Teilnehmer werden dabei 45 Minuten veranschlagt: 30 Minuten Fahrprobe plus 15 Minuten Nachbesprechung.
Die Teilnehmer sollen während des Seminars ihr Fahrverhalten reflektieren und ihr Risikobewusstsein schärfen, sodass sie im Straßenverkehr keine gefährlichen Situationen mehr hervorrufen. Das soll durch das Lösen von Aufgaben und Bearbeiten bestimmter Themen in Paar- und Kleingruppen, moderierte Gruppengespräche und Diskussionen erreicht werden. Während der Fahrprobe soll geklärt werden, in welchen Situationen sich der Fahranfänger unangemessen bzw. unsicher verhält. Im Anschluss daran tauschen Fahrer, Seminarleiter und Mitfahrer ihre Eindrücke untereinander aus.
Anmeldung unter