Filiale Gödenstorf, Hauptstr. 69, 21376 Gödenstorf

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Ausbildungs-
klassen

Hier findest Du eine Übersicht der möglichen Führerscheine.

Bei uns findet jeder eine Klasse für sich! Wir bringen Dich schnell und zuverlässig auf den Weg zu Deinem Führerschein. In der Übersicht weiter unten findest Du erste Informationen zu den rechtlichen und formalen Voraussetzungen.

B / B17

Kfz-ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässigen Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Mindestalter:
Klasse B: 18 Jahre
Klasse B17: 17 Jahre (Begleitendes Fahren ab 17)


Einschluss:
L und AM

  • Sehtest
  • Bescheinigung über Erste Hilfe
  • Passbild
  • Personalausweis
  • Antragstellung erfolgt in der Fahrschule
  • Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 Min.
  • klassenspez. Stoff: 2 Doppelstunden á 90 Min.
  • Grundausbildung: keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung richtet sich nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
  • Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Min.
  • Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Min.
  • Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Min.

B197

(Automatik)

Grundsätzlich war es schon immer möglich, die Ausbildung und auch die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug zu absolvieren. Ein großer Vorteil einer Automatikausbildung liegt darin, dass das manuelle Schalten und Kuppeln entfallen. Vielen Fahranfängern fällt das Lernen auf einem Automatikfahrzeug wesentlich leichter.

Wer sich bei uns für den Automatikführerschein entscheidet, entscheidet sich gleichzeitig für klimafreundliches Fahren. In dem modern ausgestatteten Elektrofahrzeug (ID.4 pro mit der extra großen Batterie für maximale Reichweite) lernst du das Fahren der Zukunft bereits in der Fahrschule kennen.

Mindestalter:
Klasse B197: ab 18 Jahre
Klasse B17 (B197): ab 17 Jahre (Begleitendes Fahren ab 17)

  • Sehtest
  • Bescheinigung über Erste Hilfe
  • Passbild
  • Personalausweis
  • Antrag erfolgt in der Fahrschule
  • Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 Min.
  • klassenspez. Stoff: 2 Doppelstunden á 90 Min.
  • Grundausbildung: Keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung richtet sich nach Anlage 3 der Führerscheinausbildungsordnung
  • Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Min.
  • Autobahnfahrten: 4 Stunde á 45 Min.
  • Nachtfahrten: 3 Stunde á 45 Min.
  • 5 Doppelstunden auf einem Schaltfahrzeug mit zusätzlicher 15 minütiger Überprüfung durch den Fahrlehrer 

BE / BE17

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder einem Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter:
Klasse BE: 18 Jahre
Klasse BE17: 17 Jahre (Begleitendes Fahren ab 17)

  • Sehtest
  • Bescheinigung über Erste Hilfe
  • Passbild
  • Personalausweis
  • Antragstellung erfolgt in der Fahrschule
  • Nicht erforderlich! Durch Vorbesitz der Klasse B geregelt
  • Grundausbildung: Keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung richtet sich nach Anlage 3 der Führerscheinausbildungsordnung
  • Überlandfahrten: 3 Stunden á 45 Min.
  • Autobahnfahrten: 1 Stunde á 45 Min.
  • Nachtfahrten: 1 Stunde á 45 Min.

A1

Berechtigung zum Fahren:
Leichtkrafträder bis max. 125 ccm Hubraum und max. 11 KW (15 PS) und einem Verhältnis: Leistung/Leermasse <=0,1 KW/kg! Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 KW.

Mindestalter: 16 

Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein: AM

  • Sehtest
  • Bescheinigung über Erste Hilfe
  • Passbild 
  • Personalausweis
  • Antragstellung erfolgt in der Fahrschule
  • Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 Min.
  • Klassenspez. Stoff: 4 Doppelstunden á 90 Min.
  • Grundausbildung: keine
    Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung richtet sich nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
  • Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Min.
  • Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Min.
  • Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Min.

A2 / A2S

Berechtigung zum Fahren:
Krafträder mit und ohne Beiwagen; >50 cmm 
Hubraum und >45 km/h (bbH). Beschränkung zunächst auf <=35 KW (48 PS) und einem Verhältnis: Leistung / Leermasse <= 0,2 KW/kg!

Mindestalter A2: 18 Jahre
Mindestalter A2S: 18 Jahre, nach zweijährigem Vorbesitz A1

Einschluss: A1 und AM

  • Sehtest
  • Bescheinigung über Erste Hilfe
  • Passbild
  • Personalausweis
  • Antragstellung erfolgt in der Fahrschule
  • Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 Min.
  • Klassenspez. Stoff: 4 Doppelstunden á 90 Min.
  • Grundausbildung: keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung richtet sich nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
  • Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Min.
  • Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Min.
  • Nachfahrten: 3 Stunden á 45 Min.

A / AS

Berechtigung zum Fahren:

Krafträder mit und ohne Beiwagen; >50 ccm
Hubraum und >45 km/hh (bbH).

Dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 KW und dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 KW.

Mindestalter A: 24 Jahre
Mindestalter AS: 20 Jahre, nach zweijährigem Vorbesitz A2

Einschluss: AM / A1 / A2

  • Sehtest
  • Bescheinigung über Erste Hilfe 
  • Passbild
  • Personalausweis
  • Antragstellung erfolgt in der Fahrschule
  • Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 Min.
  • klassenspez. Stoff: 4 Doppelstunden á 90 Min.
  • Grundausbildung: keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung richtet sich nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
  • Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Min.
  • Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Min.
  • Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Min.

L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwundung von land- oder forstwirtschaftlichen Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeiten von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbst fahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombination aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Mindestalter: 16 Jahre

  • Sehtest
  • Bescheinigung über Erste Hilfe
  • Passbild 
  • Personalausweis
  • Antragstellung erfolgt in der Fahrschule
  • Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 Min.
  • klassenspez. Stoff: 2 Doppelstunden á 90 Min.
  • Grundausbildung: keine Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung richtet sich nach Anlage 3 zu § 5 Absatz 1 der Fahrschülerausbildungsordnung