Filiale Gödenstorf, Hauptstr. 69, 21376 Gödenstorf

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A1

Berechtigung zum Fahren:

Leichtkrafträder bis max. 125 ccm Hubraum und max. 11 KW (15 PS) und einem Verhältnis: Leistung/Leermasse <=0,1 KW/kg! Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 KW.

Mindestalter: 16 

Die Fahrerlaubnis schließt folgende Klassen mit ein: AM

  • Sehtest
  • Passbild
  • Bescheinigung über Erste Hilfe
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Antragstellung erfolgt in der Fahrschule
  • Grundstoff: 12 Doppelstunden á 90 Min.
  • Klassenspez. Stoff: 4 Doppelstunden á 90 Min.
  • Grundausbildung: keine
    Mindestanzahl; Umfang der Ausbildung richtet sich nach Anlage 3 der Fahrschülerausbildungsordnung
  • Überlandfahrten: 5 Stunden á 45 Min.
  • Autobahnfahrten: 4 Stunden á 45 Min.
  • Nachtfahrten: 3 Stunden á 45 Min.